Wussten Sie schon...?

20.03.2020

Sehr geehrte Kundschaft,

auch wir sind mittlerweile wirtschaftlich von der Coronapandemie betroffenen.

Aber wir werden trotzdem weiterhin für Sie da sein und unsere Dienstleistungen solange verrichten, wie es Ihnen und uns möglich ist.

Viele Kundinnen und Kunden haben in den letzten Jahren auch eine persönliche Bindung zu unserem Mitarbeitern geschlossen und haben sicher auch ein Interesse daran, das wenn alles vorbei ist, die Normalität wieder in unserer Gesellschaft einkehrt, wieder unsere Mitarbeiter in Ihrem Haus zu empfangen.

Helfen Sie uns und unseren Mitarbeitern, diese schwere Zeit zu überstehen.

Alle unsere Mitarbeiter haben eine Familie zu ernähren, was durch eine anstehende Arbeitslosigkeit nicht sehr einfach sein wird.

Wir möchten hiermit auch noch einmal an die Ansprache unserer Bundeskanzlerin erinnern :

"Das Handwerk und die Dienstleistungen" sollen weitestgehend ohne Einschränkungen weiter ihrer Tätigkeit nachgehen.

Das geht natürlich nur mit Ihrer Hilfe.

Das gesamte Team von der Glas-und Gebäudereinigung Thomas Obst sagt DANKE.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien Gesundheit, Gesundheit und nochmals Gesundheit.



12.10.2014 

Jetzt neu!

Nassgrundreinigungen von Auslegeware bei voller Begehbarkeit mit einer maximalen Trocknungszeit von 20 Minuten! Ideal für Restaurants, Hotels und Reha-Kliniken.

 

 

 

16.09.2013

Angebote für Fensterreinigung können wir auch telefonisch machen, schicken Sie uns einfach die 4 Seitenansichten Ihres Hauses als Bilder per Whats App, MMS oder e-mail. 

 

 

10.09.2013

Wir freuen uns über die Aufnahme in die Wirtschaftliche Vereinigung Lauenburg. 

 

08.04.13

Neu! Aufgrund vieler Nachfragen per WhatsApp bieten wir Ihnen nun auch offiziell diese Kontaktmöglichkeit an 

 

 

15.01.13

Glasflächen reinigen wir bis -10° Celsius.

 

11.11.12 

Der Beruf des Gebäudereinigers ist als Handwerksberuf seit 1934 staatlich anerkannt und bildet seitdem Gebäudereiniger und Meister aus. Der Gebäudereiniger bekommt nach dreijähriger Ausbildung/Prüfung einen Gesellenbrief. Danach kann er eine Meisterprüfung ablegen, was heute nicht mehr zwingend erforderlich ist, um einen Betrieb zu gründen.

Dies hat aber auch zur Folge, das bei unsachgemäßen Reinigungsarbeiten immer

wieder große Schäden verursacht werden!

Daher mein Rat: lassen Sie sich vor Reinigungsarbeiten doch einmal den Gesellen- oder Meisterbrief zeigen.

 

1.10.12

Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie z.B. die

Fensterreinigung können Sie steuerlich geltend machen.        

        

                   

    

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